Seit nunmehr drei Jahren besteht die Möglichkeit im kommunalen Bereich die Attraktivität mit Hilfe des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) zu steigern. Mit der Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 09. Dezember 2023 besteht nun auch dort die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings (§ 19b TV-L neu). Sofern die Durchführungshinweise der TdL vorliegen, werden diese beleuchtet. Zudem wird auf den aktuellen Stand der Umsetzung in den einzelnen Ländern geschaut. Seit dem Tarifabschluss ist Bewegung in die Sache gekommen. Das Seminar gibt Hinweise zur Umsetzung der beiden Tarifvorschriften und klärt Fragen dazu. Da es einige Unterschiede gibt, werden diese speziell angesprochen, so dass Sie alle Seiten kennen lernen werden.