Die Erfahrungsstufen stellen neben der Entgeltgruppe das wesentliche Element bei der Bemessung der Vergütung (Tabellenentgelt) für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst dar. Das Seminar zeigt die tariflichen Möglichkeiten der Stufenfeststellung bei Einstellung und der Stufenentwicklung während des Arbeitsverhältnisses dar.
Dauer: 1 Tag
9:00 Uhr
15:00 Uhr
Seminartermin
Status
06.08.2025
freie Plätze
Tagungshotel
Online
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Festlegung der Erfahrungsstufe bei Einstellung: einschlägige und förderliche Berufserfahrung sowie Stufenlaufzeitmitnahme beim Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes.
Zusätzliche Möglichkeiten bei Einstellung in Sonderfällen: die Berücksichtigung der Arbeitsmarkt- und Fachkräfterichtlinie VKA im Bereich der Kommunen sowie die Berücksichtigung regionaler Differenzierung, Fachkräftemangel, Bindung von qualifizierten Fachkräften sowie Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten im Bereich Bund und Länder.
Vorzeitiger Stufenaufstieg.
Die Auswirkung von Unterbrechungen (Elternzeit, Mutterschutz, Krankheit, Inanspruchnahme von Pflegezeit, Erwerbsunfähigkeit u.a.m.) auf die Stufenlaufzeit.