Mit der Entgeltrunde 2025 wurde die Anwender des TV-V die Möglichkeit geschaffen arbeitgeberfinanzierte Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität der Beschäftigung einzuführen.
Das Seminar dient dazu, Hinweise zur Umsetzung, Ausgestaltung zu vermitteln sowie Hinweise zu den möglichen Maßnahmen zu geben. Hierbei gilt es u. a. sozialversicherungs-, steuer- und zusatzversorgungsrechtliche Aspekte anzusprechen. Des Weiteren wird es um die generelle Höhe der einzelnen Leistungen sowie um das Verhältnis zum Umfang der Arbeitszeit gehen.