Das Urlaubsrecht ist seit über einem Jahrzehnt durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichtes immer mehr zum Dauerthema geworden. Immer wieder gibt es neue überraschende Entscheidungen zum Urlaubsrecht, die kaum noch umsetzbar zu sein scheinen. Im letzten Jahr und auch bereits Anfang 2023 hat das Bundesarbeitsgericht weitere kleine aber äußerst bedeutsame Entscheidungen abgesetzt. Insbesondere betrifft dies die Tilgungsbestimmungen und die Verjährung von Urlaubsansprüchen, sowie wiederum die Obliegenheitspflichten des Arbeitgebers zum Urlaubsanspruch. Der EuGH hat sich nun auch zum Thema Anrechnung Urlaub und Quarantäne geäußert.
Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung zeigt das Seminar das Zusammenspiel der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen auf. Ein Schwerpunkt ist der Wechsel der Arbeitszeiten bzw. der Arbeitstage. Daneben werden die unterschiedlichen Verfallsfristen besprochen. Des Weiteren wird das Thema Abgeltung von Urlaubsansprüchen unter die Lupe genommen.